Der Bundestag hat am 02.12.2022 das Jahressteuergesetz beschlossen. Stimmt auch noch der Bundesrat zu, werden die Änderungen spätestens zum Jahreswechsel wirksam werden. Teil des Pakets ist eine Änderung zum Bewertungsgesetz. Diese Änderung der sog. Sachwert- und Ertragswertverfahren zur Immobilienbewertung wird insbesondere bei Immobilien in ländlichen Gegenden zu einer erheblichen Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungsteuer durch die Hintertür höherer Immobilienbewertungen führen. Waren bislang Immobilien, die nach einem dieser beiden Verfahren zu bewerten waren, regelmäßig 30–50% steuerlich unter dem Marktwert zu bewerten, ändert sich dies nunmehr spätestens zum Jahreswechsel.
„Bundestag beschließt indirekte Steuererhöhung bei Erbschafts- und Schenkungsteuer zum Jahreswechsel“ weiterlesenWas tun, wenn die Schenkungs-/Erbschaftsteuerfreibeträge nicht ausreichen?
Laut statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2021 insgesamt 11,1 Milliarden Euro Erbschafts- und Schenkungsteuer erhoben und damit 30% mehr als im Vorjahr. In Zeiten rekordverdächtiger Immobilienpreise, nach wie vor hohen Aktienkursen und einer alternden Gesellschaft sind Schenkungs- und Erbschaftsteuer damit endgültig auch beim Durchschnittsbürger angekommen. Welche Mittel bestehen zur steueroptimierten Vermögensnachfolge?
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