Vermeiden Sie diese fünf Fehler bei Ihrer Hofübergabe

Die Über­ga­be eines land- und forst­wirt­schaft­li­chen Betrie­bes ver­eint nicht nur die Tätig­keits­fel­der der Immo­­bi­­li­en- mit der Betriebs­über­ga­be, son­dern weist eine Rei­he wei­te­rer Son­der­pro­ble­me auf, die in der täg­li­chen Bera­tungs­pra­xis beson­de­re Auf­merk­sam­keit des Rechts­an­walts erfor­dern. Die fünf häu­figs­ten Feh­ler sind der Gegen­stand die­ses Bei­trags. Aus­trags­an­we­sen nicht mit­über­ge­ben Wenn die Hof­über­ge­ber sich das Eigen­tum am Aus­trags­an­we­sen vor­be­hal­ten, … Ver­mei­den Sie die­se fünf Feh­ler bei Ihrer Hof­über­ga­be weiterlesen