Der Pflichtteilsanspruch im Erbrecht

“Sie sind von der Erb­fol­ge aus­ge­schlos­sen. Es steht Ihnen der gesetz­li­che Pflicht­teil zu.” Mit die­sen viel­sa­gen­den Wor­ten schließt der häu­fig uner­freu­li­che Brief des Nach­lass­ge­richts an das im Tes­ta­ment über­gan­ge­ne Kind oder den vor dem Tod des Erb­las­sers in Ungna­de gefal­le­nen Ehe­gat­ten. Was für Rech­te bestehen nun? Was muss ich als Pflicht­teils­be­rech­tig­ter tun?