Sowohl im Erbrecht beim Pflichtteilsstreit sowie der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft wie auch im Familienrecht beim Zugewinnausgleich stellt sich regelmäßig die Frage nach der Bewertung von Vermögensgegenständen. Latente Ertragsteuern haben ganz erheblichen Einfluss auf die Bewertung und das wirtschaftliche Ergebnis der Auseinandersetzung und dürfen deshalb keinesfalls ignoriert werden.
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