Falsche oder keine Erbschaftssteuergestaltung
Erbrecht und Steuerrecht sind in der Beratungspraxis verzahnt wie kaum zwei andere Rechtsgebiete. Häufig sind in der lebzeitigen Vermögensnachfolgeplanung nicht die erbrechtlichen, sondern die steuerlichen Probleme die maßgeblichen Hürden. Dies gilt insbesondere bei intakten Familienverhältnissen. Die Minimierung der Erbschaftssteuer hat die letzten Jahre bei explodierenden Immobilienwerten und gleichbleibenden Steuerfreibeträgen noch einmal erheblich an Relevanz gewonnen, weil bereits bei einer einzigen Immobilie im Nachlass die Steuerfreibeträge eines Kindes in Höhe von 400.000,00 € (gilt für alle Schenkungen an dieses Kind innerhalb von 10 Jahren durch eine schenkende Person) häufig schon überschritten sind, so dass Erbschaftssteuer anfällt. Unter Umständen muss das Kind die ererbte Immobilie verkaufen oder beleihen nur um die Steuer zu begleichen.
Sofern der Erblasser sich jedoch früh genug mit der Thematik auseinandersetzt, kann das Anfallen der Erbschaftssteuer häufig vollständig vermieden und in fast jedem Fall zumindest minimiert werden. Nur wenn der Erblasser zu Lebzeiten nichts unternimmt, müssen die Erben die Steuerbelastung mit wenigen Ausnahmen stets hinnehmen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über Ihre wichtigsten Gestaltungsinstrumente zur Vermeidung der Erbschaftssteuer:
„Vermeiden Sie diese Todsünden bei der Vermögensnachfolge, Teil 2“ weiterlesen