Vermächtnisse richtig gestalten, Teil 2
Nachdem sich der erste Teil dieser Serie mit den Grundfragen der Vermächtnisgestaltung beschäftigt, wird der zweite Teil Detailfragen behandeln.
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Bereits zu Lebzeiten Geld, Immobilien oder Rechte auf die nächste Generation zu übertragen ist in vielen Familien ein heikles Thema mit großem Streitpotential. Zu Unrecht! Bei richtiger Gestaltung überwiegen die Vorteile lebzeitiger Überlassungen die Nachteile bei Weitem.
Lebzeitige Überlassungen vermeiden Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer, Regress der Sozialbehörden für Sozialleistungen an den Übergeber, Pflichtteilsansprüche, Erbstreitigkeiten bei Erbengemeinschaften, Gläubigerzugriff auf den überlassenen Gegenstand und bewahren dem Übergeber genug Rechte um dennoch bis an sein Lebensende versorgt zu sein.
Im Rahmen von lebzeitigen Überlassungen wird für gewöhnlich auch ein Pflichtteilsverzicht des Übernehmers vereinbart, so dass die Anordnungen des Erblassers im Testament oder im Erbvertrag ohne die Probleme der Pflichtteilsbelastung des Erben ohne Weiteres umgesetzt werden können.
Es lohnt sich deshalb in jedem Fall, seine Vermögensnachfolge bereits zu Lebzeiten zu regeln.

Nachdem sich der erste Teil dieser Serie mit den Grundfragen der Vermächtnisgestaltung beschäftigt, wird der zweite Teil Detailfragen behandeln.
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