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Antworten aus der Praxis

Vielleicht haben wir Ihre Frage schon in einem unserer Beiträge beantwortet. Wählen Sie Ihr Rechtsgebiet oder lesen Sie die neuesten Artikel.

Erbschaftsteuerrecht

Verpachtung für Freiflächen-PV — Typische Fragen bei der Vertragsgestaltung Teil 1

Für viele Landwirte und Eigentümer von unbebauten Flächen im Außenbereich stellt sich die Frage der renditestärksten Nutzung des Grundbesitzes. Mit einer Verpachtung der Flächen an Landwirte lassen sich häufig nur bescheidene Pachterträge von 300–800 € pro Jahr und Hektar erzielen. Verführerisch erscheinen im Vergleich hierzu die Erlöse von 3000–4000 € plus 6–10% Umsatzbeteiligung, die aus …

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Erbrecht

Steuerfallen bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Die meisten Erbengemeinschaften entstehen ohne Mitwirkung oder Einverständnis der Miterben. Entsprechend sind die meisten Erbengemeinschaften auf baldige Auseinandersetzung angelegt. Dies ist auch empfehlenswert um eine unkontrollierte Vergrößerung der Erbengemeinschaft durch Nachversterben von Miterben zu vermeiden. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Steuerfallen bei der Auseinandersetzung drohen und wie Sie diese vermeiden.

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Erbrecht

Bundestag beschließt indirekte Steuererhöhung bei Erbschafts- und Schenkungsteuer zum Jahreswechsel

Der Bundestag hat am 02.12.2022 das Jahressteuergesetz beschlossen. Stimmt auch noch der Bundesrat zu, werden die Änderungen spätestens zum Jahreswechsel wirksam werden. Teil des Pakets ist eine Änderung zum Bewertungsgesetz. Diese Änderung der sog. Sachwert- und Ertragswertverfahren zur Immobilienbewertung wird insbesondere bei Immobilien in ländlichen Gegenden zu einer erheblichen Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungsteuer durch …

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Erbrecht

Was tun, wenn die Schenkungs-/Erbschaftsteuerfreibeträge nicht ausreichen?

Laut statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2021 insgesamt 11,1 Milliarden Euro Erbschafts- und Schenkungsteuer erhoben und damit 30% mehr als im Vorjahr. In Zeiten rekordverdächtiger Immobilienpreise, nach wie vor hohen Aktienkursen und einer alternden Gesellschaft sind Schenkungs- und Erbschaftsteuer damit endgültig auch beim Durchschnittsbürger angekommen. Welche Mittel bestehen zur steueroptimierten Vermögensnachfolge?

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Erbrecht

Vermeiden Sie diese Todsünden bei der Vermögensnachfolge, Teil 2

Falsche oder keine Erbschaftsteuergestaltung Erbrecht und Steuerrecht sind in der Beratungspraxis verzahnt wie kaum zwei andere Rechtsgebiete. Häufig sind in der lebzeitigen Vermögensnachfolgeplanung nicht die erbrechtlichen, sondern die steuerlichen Probleme die maßgeblichen Hürden. Dies gilt insbesondere bei intakten Familienverhältnissen. Die Minimierung der Erbschaftssteuer hat die letzten Jahre bei explodierenden Immobilienwerten und gleichbleibenden Steuerfreibeträgen noch einmal erheblich an Relevanz gewonnen, weil bereits bei einer einzigen Immobilie im Nachlass die Steuerfreibeträge eines Kindes in Höhe von 400.000,00 € (gilt für alle Schenkungen an dieses Kind innerhalb von 10 Jahren durch eine schenkende Person) häufig schon überschritten sind, so dass Erbschaftssteuer anfällt. Unter Umständen muss das Kind die ererbte Immobilie verkaufen oder beleihen nur um die Steuer zu begleichen. Sofern der Erblasser sich jedoch früh genug mit der Thematik auseinandersetzt, kann das Anfallen der Erbschaftssteuer häufig vollständig vermieden und in fast jedem Fall zumindest minimiert werden. Nur wenn der Erblasser zu Lebzeiten nichts unternimmt, müssen die Erben die Steuerbelastung mit wenigen Ausnahmen stets hinnehmen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über Ihre wichtiges Gestaltungsinstrumente zur Vermeidung der Erbschaftssteuer:

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Erbrecht

Vermeiden Sie diese Todsünden bei der Vermögensnachfolge, Teil 1

Sie gehören zu denjenigen, die sich Gedanken darüber machen, wer einmal Ihre Immobilien, Ihr Auto und Ihr Bankvermögen bekommen soll? Sie wissen, dass Sie hierzu ein Testament schreiben sollten und wie man dieses handschriftlich errichtet? Sie haben eine faire Lösung für Ihre Kinder oder Liebsten gefunden und alle Ihre Vermögensgüter gerecht im Testament verteilt? Sollte doch eigentlich alles passen, oder? Nein, nichts passt.

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