Herzlich Willkommen

Die Rechts­an­walts­kanz­lei Dr. Kreit­mei­er und Kol­le­gen heißt Sie auf ihrer Web­site herz­lich will­kom­men. Seit mehr als 30 Jah­ren bie­ten wir Ihnen hoch­qua­li­ta­ti­ve Rechts­be­ra­tung durch Fach­an­wäl­te und spe­zia­li­sier­te Rechtsanwälte.

Unse­re Kompetenzen

Anzug

Zivil­recht
Vertragsrecht
Prozessführung

Schreib­ma­schi­ne

Ver­trags­ge­stal­tung
Gestal­tung von AGB

Poli­zei

Straf­recht
Opferschutz

Ver­kehr

Ver­kehrs­recht

Arbeit

Arbeits­recht

Gebäu­de

Han­dels­recht
Gesellschaftsrecht

Erbe

Erbrecht

Fami­lie

Fami­li­en­recht

tax

Steu­er­recht

Bau­recht

Bau­recht

Sport­recht

Sport­recht

previous arrow
next arrow

Ich habe eine Frage…

… und wir haben mehr als nur eine Ant­wort für Sie. Kon­tak­tie­ren Sie uns tele­fo­nisch oder ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min mit einem unse­rer Spe­zia­lis­ten. Viel­leicht haben wir Ihre Fra­ge aber auch schon in einem unse­rer Bei­trä­ge beant­wor­tet. Wäh­len Sie Ihr Rechts­ge­biet oder lesen Sie wei­ter unten die neu­es­ten Artikel.

Beiträge

Verpachtung für Freiflächen-PV — Typische Fragen bei der Vertragsgestaltung Teil 1

Für vie­le Land­wir­te und Eigen­tü­mer von unbe­bau­ten Flä­chen im Außen­be­reich stellt sich die Fra­ge der ren­di­te­stärks­ten Nut­zung des Grund­be­sit­zes. Mit einer Ver­pach­tung der Flä­chen an Land­wir­te las­sen sich häu­fig nur beschei­de­ne Pacht­erträ­ge von 300–800 € pro Jahr und Hekt­ar erzie­len. Ver­füh­re­risch erschei­nen im Ver­gleich hier­zu die Erlö­se von 3000–4000 € plus 6–10% Umsatz­be­tei­li­gung, die aus … 

Vermächtnisse richtig gestalten, Teil 1

“Ich ver­ma­che mei­ner Toch­ter mei­nen gesam­ten Besitz”. In Tes­ta­men­ten ist dies eine häu­fig gele­se­ne For­mu­lie­rung, recht­lich lei­der völ­lig falsch und aus­le­gungs­be­dürf­tig. Hier erfah­ren Sie, wie Sie ein Ver­mächt­nis kor­rekt formulieren.

Steuerfallen bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Die meis­ten Erben­ge­mein­schaf­ten ent­ste­hen ohne Mit­wir­kung oder Ein­ver­ständ­nis der Mit­er­ben. Ent­spre­chend sind die meis­ten Erben­ge­mein­schaf­ten auf bal­di­ge Aus­ein­an­der­set­zung ange­legt. Dies ist auch emp­feh­lens­wert um eine unkon­trol­lier­te Ver­grö­ße­rung der Erben­ge­mein­schaft durch Nach­ver­ster­ben von Mit­er­ben zu ver­mei­den. Lesen Sie in die­sem Bei­trag, wel­che Steu­er­fal­len bei der Aus­ein­an­der­set­zung dro­hen und wie Sie die­se vermeiden.