Steuerfallen bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Die meis­ten Erben­ge­mein­schaf­ten ent­ste­hen ohne Mit­wir­kung oder Ein­ver­ständ­nis der Mit­er­ben. Ent­spre­chend sind die meis­ten Erben­ge­mein­schaf­ten auf bal­di­ge Aus­ein­an­der­set­zung ange­legt. Dies ist auch emp­feh­lens­wert um eine unkon­trol­lier­te Ver­grö­ße­rung der Erben­ge­mein­schaft durch Nach­ver­ster­ben von Mit­er­ben zu ver­mei­den. Lesen Sie in die­sem Bei­trag, wel­che Steu­er­fal­len bei der Aus­ein­an­der­set­zung dro­hen und wie Sie die­se vermeiden.

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Vermeiden Sie diese fünf Fehler bei Ihrer Hofübergabe

Die Über­ga­be eines land- und forst­wirt­schaft­li­chen Betrie­bes ver­eint nicht nur die Tätig­keits­fel­der der Immo­bi­li­en- mit der Betriebs­über­ga­be, son­dern weist eine Rei­he wei­te­rer Son­der­pro­ble­me auf, die in der täg­li­chen Bera­tungs­pra­xis beson­de­re Auf­merk­sam­keit des Rechts­an­walts erfor­dern. Die fünf häu­figs­ten Feh­ler sind der Gegen­stand die­ses Beitrags.

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