Steuerfallen bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Die meis­ten Erben­ge­mein­schaf­ten ent­ste­hen ohne Mit­wir­kung oder Ein­ver­ständ­nis der Mit­er­ben. Ent­spre­chend sind die meis­ten Erben­ge­mein­schaf­ten auf bal­di­ge Aus­ein­an­der­set­zung ange­legt. Dies ist auch emp­feh­lens­wert um eine unkon­trol­lier­te Ver­grö­ße­rung der Erben­ge­mein­schaft durch Nach­ver­ster­ben von Mit­er­ben zu ver­mei­den. Lesen Sie in die­sem Bei­trag, wel­che Steu­er­fal­len bei der Aus­ein­an­der­set­zung dro­hen und wie Sie die­se vermeiden.

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Teilungsversteigerungen — 6 Mythen und Wahrheiten

Um Tei­lungs­ver­stei­ge­run­gen kur­sie­ren vie­le Halb­wahr­hei­ten und Falsch­in­for­ma­tio­nen. Aber sind Tei­lungs­ver­stei­ge­run­gen wirk­lich eine vali­de Alter­na­ti­ve zum Ver­kauf einer Immo­bi­lie oder nur das letz­te, ver­zwei­fel­te Mit­tel um eine völ­lig zer­strit­te­ne Gemein­schaft auseinanderzusetzen? 

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