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von Maximilian Weich LL.M.4 Min. Lesezeit

Dashcam-Aufnahmen nach einem Unfall: Wann sie vor Gericht zählen

  • Verkehrsrecht

Immer mehr Autofahrer haben eine Dashcam an der Windschutzscheibe, und viele neue Fahrzeuge filmen ihre Umgebung ohnehin. Nach einem Unfall stellt sich dann die Frage: Darf ich das Video verwenden, und kann es mir auch schaden? Lesen Sie, was die Gerichte dazu sagen und worauf Sie achten sollten.

Der Grundsatz: Das Video darf verwertet werden

Nach einem Unfall steht häufig Aussage gegen Aussage. Unabhängige Zeugen fehlen, und auch ein Sachverständiger kann den Hergang oft nicht mehr sicher rekonstruieren. Wer dann eine Videoaufnahme vorlegen kann, ist klar im Vorteil.

Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess um Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall als Beweismittel verwertet werden dürfen (Urteil vom 15. Mai 2018, VI ZR 233/17). Das gilt selbst dann, wenn die Kamera datenschutzwidrig dauerhaft mitgefilmt hat. Das Gericht wägt im Einzelfall ab: auf der einen Seite das Interesse des Geschädigten, seine Ansprüche zu beweisen, auf der anderen Seite das Persönlichkeitsrecht des Unfallgegners. Weil sich das Geschehen im öffentlichen Straßenraum abspielt, den jeder Verkehrsteilnehmer mit anderen teilt, überwiegt in aller Regel das Beweisinteresse. Diese Linie wenden die Gerichte bis heute an.

Aufnehmen ist nicht dasselbe wie Verwerten

Dass ein Gericht das Video verwerten darf, heißt nicht, dass das Filmen erlaubt war. Der Bundesgerichtshof hat in derselben Entscheidung festgehalten, dass die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Straßenverkehrs datenschutzrechtlich unzulässig ist. Wer ständig alles aufnimmt und speichert, riskiert Ärger mit der Datenschutzaufsicht, die Bußgelder verhängen und die Löschung der Aufnahmen anordnen kann.

Unproblematischer sind Geräte, die nur in einer kurzen Schleife aufzeichnen und ältere Aufnahmen laufend überschreiben. Gespeichert wird dann nur, wenn etwas passiert, etwa wenn ein Erschütterungssensor einen Aufprall oder eine Vollbremsung erkennt. Achten Sie beim Kauf und bei der Einstellung Ihrer Dashcam auf genau diese Funktion.

Besonders riskant ist es, Unfallvideos oder Aufnahmen von anderen Verkehrsteilnehmern im Internet oder in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen. Hier drohen neben Bußgeldern auch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der gefilmten Personen.

Moderne Fahrzeuge filmen ohnehin, und das Video wirkt in beide Richtungen

Viele neue Fahrzeuge zeichnen ihre Umgebung mit eingebauten Kameras auf. Das Landgericht Frankenthal hat in einem im Januar 2026 bekannt gewordenen Urteil die Aufnahme der Rundumkamera eines geparkten Tesla als Beweismittel zugelassen (Urteil vom 7. Juli 2025, 5 O 4/25). Es wendet damit dieselben Maßstäbe an wie bei einer nachgerüsteten Dashcam.

Der Fall zeigt aber auch die Kehrseite: Der Tesla-Fahrer hatte die hintere Tür geöffnet, und ein vorbeifahrendes Auto stieß dagegen. Das Video belegte, dass die Tür ungewöhnlich lange offen stand. Der Fahrer musste deshalb 30 % seines Schadens selbst tragen. Ein Video beweist eben nicht nur das Fehlverhalten des anderen, sondern unter Umständen auch das eigene.

Im Bußgeld- und Strafverfahren

Auch Polizei und Bußgeldbehörden dürfen Dashcam-Aufnahmen grundsätzlich verwenden. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat bereits 2016 entschieden, dass das Video eines anderen Autofahrers jedenfalls bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen wie einem Rotlichtverstoß verwertet werden darf (Beschluss vom 4. Mai 2016, 4 Ss 543/15). Das bedeutet umgekehrt: Wird nach einem Unfall gegen Sie ermittelt, kann auch Ihre eigene Aufnahme als Beweismittel angefordert oder sichergestellt werden und Sie belasten.

Was Sie nach einem Unfall tun sollten

1. Sichern Sie die Aufnahme sofort. Viele Dashcams überschreiben ältere Aufnahmen automatisch. Fertigen Sie eine Kopie an und verwenden Sie die Speicherkarte bis dahin nicht weiter.

2. Geben Sie das Video nicht vorschnell aus der Hand. Lassen Sie es zunächst prüfen, bevor Sie es der Gegenseite, deren Versicherung oder der Polizei übergeben. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten.

3. Veröffentlichen Sie nichts. Ein Unfallvideo gehört in die Akte, nicht ins Internet.

4. Beachten Sie Fristen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Auch Schadensersatzansprüche sollten Sie zeitnah geltend machen.

Haben Sie einen Unfall gehabt und eine Aufnahme davon, oder haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, der sich auf ein Video stützt? Gerne prüfe ich mit Ihnen, ob und wie die Aufnahme Ihnen nützt, und setze Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durch. Vereinbaren Sie einen Termin.

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 23. Oktober 2026 wieder. Das Lesen dieses Artikels ersetzt keine qualifizierte Rechtsberatung anhand des jeweiligen Einzelfalls.