Warum lebzeitige Überlassungen?

Bereits zu Leb­zei­ten Geld, Immo­bi­li­en oder Rech­te auf die nächs­te Gene­ra­ti­on zu über­tra­gen ist in vie­len Fami­li­en ein heik­les The­ma mit gro­ßem Streit­po­ten­ti­al. Zu Unrecht! Bei rich­ti­ger Gestal­tung über­wie­gen die Vor­tei­le leb­zei­ti­ger Über­las­sun­gen die Nach­tei­le bei Weitem.

Leb­zei­ti­ge Über­las­sun­gen ver­mei­den Erb­schaft­steu­er und Schen­kungs­steu­er, Regress der Sozi­al­be­hör­den für Sozi­al­leis­tun­gen an den Über­ge­ber, Pflicht­teils­an­sprü­che, Erb­strei­tig­kei­ten bei Erben­ge­mein­schaf­ten, Gläu­bi­ger­zu­griff auf den über­las­se­nen Gegen­stand und bewah­ren dem Über­ge­ber genug Rech­te um den­noch bis an sein Lebens­en­de ver­sorgt zu sein. 

Im Rah­men von leb­zei­ti­gen Über­las­sun­gen wird für gewöhn­lich auch ein Pflicht­teils­ver­zicht des Über­neh­mers ver­ein­bart, so dass die Anord­nun­gen des Erb­las­sers im Tes­ta­ment oder im Erb­ver­trag ohne die Pro­ble­me der Pflicht­teils­be­las­tung des Erben ohne Wei­te­res umge­setzt wer­den können. 

Es lohnt sich des­halb in jedem Fall, sei­ne Ver­mö­gens­nach­fol­ge bereits zu Leb­zei­ten zu regeln.