Ich bin jung und gesund. Wofür brauche ich ein Testament?

Der Gedan­ke an die eige­ne Ver­mö­gens­nach­fol­ge setzt vor­aus, sich mit dem eige­nen Tod zu beschäf­ti­gen. Wer hat dar­auf mit gera­de ein­mal 30 Lebens­jah­ren schon Lust, ins­be­son­de­re wenn er sich gesund fühlt? “Ich habe eh kein Ver­mö­gen”, “Ich hab nicht vor, die nächs­ten 10 Jah­re zu ster­ben”, “Die gesetz­li­che Erb­fol­ge regelt das auch ohne Tes­ta­ment” oder “Ich weiß nicht, wie man das macht” sind die häu­figs­ten Schutz­be­haup­tun­gen, die man als Rechts­an­walt hört, wenn man jun­ge Leu­te danach fragt, ob sie ein Tes­ta­ment haben. Dabei gibt es gute Grün­de, bereits als jun­ger Mensch ein Tes­ta­ment zu machen und es gibt Sach­ver­halts­kon­stel­la­tio­nen, in denen Sie direkt nach Ein­tritt in die Voll­jäh­rig­keit ein Tes­ta­ment unbe­dingt errich­ten sollten. 

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Der Pflichtteilsanspruch im Erbrecht

“Sie sind von der Erb­fol­ge aus­ge­schlos­sen. Es steht Ihnen der gesetz­li­che Pflicht­teil zu.” 

Mit die­sen viel­sa­gen­den Wor­ten schließt der häu­fig uner­freu­li­che Brief des Nach­lass­ge­richts an das im Tes­ta­ment über­gan­ge­ne Kind oder den vor dem Tod des Erb­las­sers in Ungna­de gefal­le­nen Ehe­gat­ten. Was für Rech­te bestehen nun? Was muss ich als Pflicht­teils­be­rech­tig­ter tun?

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