Die meisten Erbengemeinschaften entstehen ohne Mitwirkung oder Einverständnis der Miterben. Entsprechend sind die meisten Erbengemeinschaften auf baldige Auseinandersetzung angelegt. Dies ist auch empfehlenswert um eine unkontrollierte Vergrößerung der Erbengemeinschaft durch Nachversterben von Miterben zu vermeiden. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Steuerfallen bei der Auseinandersetzung drohen und wie Sie diese vermeiden.
„Steuerfallen bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft“ weiterlesenVermeiden Sie diese fünf Fehler bei Ihrer Hofübergabe
Die Übergabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes vereint nicht nur die Tätigkeitsfelder der Immobilien- mit der Betriebsübergabe, sondern weist eine Reihe weiterer Sonderprobleme auf, die in der täglichen Beratungspraxis besondere Aufmerksamkeit des Rechtsanwalts erfordern. Die fünf häufigsten Fehler sind der Gegenstand dieses Beitrags.
„Vermeiden Sie diese fünf Fehler bei Ihrer Hofübergabe“ weiterlesenWas tun, wenn die Schenkungs-/Erbschaftsteuerfreibeträge nicht ausreichen?
Laut statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2021 insgesamt 11,1 Milliarden Euro Erbschafts- und Schenkungsteuer erhoben und damit 30% mehr als im Vorjahr. In Zeiten rekordverdächtiger Immobilienpreise, nach wie vor hohen Aktienkursen und einer alternden Gesellschaft sind Schenkungs- und Erbschaftsteuer damit endgültig auch beim Durchschnittsbürger angekommen. Welche Mittel bestehen zur steueroptimierten Vermögensnachfolge?
„Was tun, wenn die Schenkungs-/Erbschaftsteuerfreibeträge nicht ausreichen?“ weiterlesenVermeiden Sie diese Todsünden bei der Vermögensnachfolge, Teil 2
Falsche oder keine Erbschaftssteuergestaltung
Erbrecht und Steuerrecht sind in der Beratungspraxis verzahnt wie kaum zwei andere Rechtsgebiete. Häufig sind in der lebzeitigen Vermögensnachfolgeplanung nicht die erbrechtlichen, sondern die steuerlichen Probleme die maßgeblichen Hürden. Dies gilt insbesondere bei intakten Familienverhältnissen. Die Minimierung der Erbschaftssteuer hat die letzten Jahre bei explodierenden Immobilienwerten und gleichbleibenden Steuerfreibeträgen noch einmal erheblich an Relevanz gewonnen, weil bereits bei einer einzigen Immobilie im Nachlass die Steuerfreibeträge eines Kindes in Höhe von 400.000,00 € (gilt für alle Schenkungen an dieses Kind innerhalb von 10 Jahren durch eine schenkende Person) häufig schon überschritten sind, so dass Erbschaftssteuer anfällt. Unter Umständen muss das Kind die ererbte Immobilie verkaufen oder beleihen nur um die Steuer zu begleichen.
Sofern der Erblasser sich jedoch früh genug mit der Thematik auseinandersetzt, kann das Anfallen der Erbschaftssteuer häufig vollständig vermieden und in fast jedem Fall zumindest minimiert werden. Nur wenn der Erblasser zu Lebzeiten nichts unternimmt, müssen die Erben die Steuerbelastung mit wenigen Ausnahmen stets hinnehmen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über Ihre wichtigsten Gestaltungsinstrumente zur Vermeidung der Erbschaftssteuer:
„Vermeiden Sie diese Todsünden bei der Vermögensnachfolge, Teil 2“ weiterlesenVermeiden Sie diese Todsünden bei der Vermögensnachfolge, Teil 1
Testament, aber kein eindeutiger Erbe
Sie gehören zu denjenigen, die sich Gedanken darüber machen, wer einmal Ihre Immobilien, Ihr Auto und Ihr Bankvermögen bekommen soll? Sie wissen, dass Sie hierzu ein Testament schreiben sollten und wie man dieses handschriftlich errichtet? Sie haben eine faire Lösung für Ihre Kinder oder Liebsten gefunden und alle Ihre Vermögensgüter gerecht im Testament verteilt?
Sollte doch eigentlich alles passen, oder?
Nein, nichts passt.
„Vermeiden Sie diese Todsünden bei der Vermögensnachfolge, Teil 1“ weiterlesenIch bin jung und gesund. Wofür brauche ich ein Testament?
Der Gedanke an die eigene Vermögensnachfolge setzt voraus, sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen. Wer hat darauf mit gerade einmal 30 Lebensjahren schon Lust, insbesondere wenn er sich gesund fühlt? “Ich habe eh kein Vermögen”, “Ich hab nicht vor, die nächsten 10 Jahre zu sterben”, “Die gesetzliche Erbfolge regelt das auch ohne Testament” oder “Ich weiß nicht, wie man das macht” sind die häufigsten Schutzbehauptungen, die man als Rechtsanwalt hört, wenn man junge Leute danach fragt, ob sie ein Testament haben. Dabei gibt es gute Gründe, bereits als junger Mensch ein Testament zu machen und es gibt Sachverhaltskonstellationen, in denen Sie direkt nach Eintritt in die Volljährigkeit ein Testament unbedingt errichten sollten.
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