Sachverhalt: Vater Joseph stirbt im Alter von 87 Jahren. Er hinterlässt die Witwe Maria, mit der er keinen Ehevertrag abgeschlossen hat und 2 volljährige Kinder, Martin und Katharina. Martin hat vor 5 Jahren einen Pflichtteilsverzicht abgegeben und dafür ein Geldgeschenk von € 50.000,00 erhalten. Per Testament hat Joseph die Maria zur Alleinerbin eingesetzt. Katharina ist vom Nachlassgericht über ihr Pflichtteilsrecht in Kenntnis gesetzt worden und will nun wissen, in welcher Höhe ihr Anspruch besteht.
Im Nachlass des Joseph befinden sich € 100.000,00 Kontoguthaben und eine Eigentumswohnung im Wert von € 200.000,00. Für die Beerdigung des Joseph hat die Maria € 10.000,00 ausgegeben.