Herzlich Willkommen

Die Rechts­an­walts­kanz­lei Dr. Kreit­mei­er und Kol­le­gen heißt Sie auf ihrer Web­site herz­lich will­kom­men. Seit mehr als 30 Jah­ren bie­ten wir Ihnen hoch­qua­li­ta­ti­ve Rechts­be­ra­tung durch Fach­an­wäl­te und spe­zia­li­sier­te Rechtsanwälte.

Unse­re Kompetenzen

Anzug

Zivil­recht
Vertragsrecht
Prozessführung

Schreib­ma­schi­ne

Ver­trags­ge­stal­tung
Gestal­tung von AGB

Poli­zei

Straf­recht
Opferschutz

Ver­kehr

Ver­kehrs­recht

Arbeit

Arbeits­recht

Gebäu­de

Han­dels­recht
Gesellschaftsrecht

Erbe

Erbrecht

Fami­lie

Fami­li­en­recht

tax

Steu­er­recht

Bau­recht

Bau­recht

Sport­recht

Sport­recht

previous arrow
next arrow

Ich habe eine Frage…

… und wir haben mehr als nur eine Ant­wort für Sie. Kon­tak­tie­ren Sie uns tele­fo­nisch oder ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min mit einem unse­rer Spe­zia­lis­ten. Viel­leicht haben wir Ihre Fra­ge aber auch schon in einem unse­rer Bei­trä­ge beant­wor­tet. Wäh­len Sie Ihr Rechts­ge­biet oder lesen Sie wei­ter unten die neu­es­ten Artikel.

Beiträge

Vermächtnisse richtig gestalten, Teil 1

“Ich ver­ma­che mei­ner Toch­ter mei­nen gesam­ten Besitz”. In Tes­ta­men­ten ist dies eine häu­fig gele­se­ne For­mu­lie­rung, recht­lich lei­der völ­lig falsch und aus­le­gungs­be­dürf­tig. Hier erfah­ren Sie, wie Sie ein Ver­mächt­nis kor­rekt formulieren.

Steuerfallen bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Die meis­ten Erben­ge­mein­schaf­ten ent­ste­hen ohne Mit­wir­kung oder Ein­ver­ständ­nis der Mit­er­ben. Ent­spre­chend sind die meis­ten Erben­ge­mein­schaf­ten auf bal­di­ge Aus­ein­an­der­set­zung ange­legt. Dies ist auch emp­feh­lens­wert um eine unkon­trol­lier­te Ver­grö­ße­rung der Erben­ge­mein­schaft durch Nach­ver­ster­ben von Mit­er­ben zu ver­mei­den. Lesen Sie in die­sem Bei­trag, wel­che Steu­er­fal­len bei der Aus­ein­an­der­set­zung dro­hen und wie Sie die­se vermeiden.

Vermeiden Sie diese fünf Fehler bei Ihrer Hofübergabe

Die Über­ga­be eines land- und forst­wirt­schaft­li­chen Betrie­bes ver­eint nicht nur die Tätig­keits­fel­der der Immo­­bi­­li­en- mit der Betriebs­über­ga­be, son­dern weist eine Rei­he wei­te­rer Son­der­pro­ble­me auf, die in der täg­li­chen Bera­tungs­pra­xis beson­de­re Auf­merk­sam­keit des Rechts­an­walts erfor­dern. Die fünf häu­figs­ten Feh­ler sind der Gegen­stand die­ses Beitrags.