Steuerfallen bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Die meis­ten Erben­ge­mein­schaf­ten ent­ste­hen ohne Mit­wir­kung oder Ein­ver­ständ­nis der Mit­er­ben. Ent­spre­chend sind die meis­ten Erben­ge­mein­schaf­ten auf bal­di­ge Aus­ein­an­der­set­zung ange­legt. Dies ist auch emp­feh­lens­wert um eine unkon­trol­lier­te Ver­grö­ße­rung der Erben­ge­mein­schaft durch Nach­ver­ster­ben von Mit­er­ben zu ver­mei­den. Lesen Sie in die­sem Bei­trag, wel­che Steu­er­fal­len bei der Aus­ein­an­der­set­zung dro­hen und wie Sie die­se vermeiden.

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Vermeiden Sie diese fünf Fehler bei Ihrer Hofübergabe

Die Über­ga­be eines land- und forst­wirt­schaft­li­chen Betrie­bes ver­eint nicht nur die Tätig­keits­fel­der der Immo­bi­li­en- mit der Betriebs­über­ga­be, son­dern weist eine Rei­he wei­te­rer Son­der­pro­ble­me auf, die in der täg­li­chen Bera­tungs­pra­xis beson­de­re Auf­merk­sam­keit des Rechts­an­walts erfor­dern. Die fünf häu­figs­ten Feh­ler sind der Gegen­stand die­ses Beitrags.

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Bundestag beschließt indirekte Steuererhöhung bei Erbschafts- und Schenkungsteuer zum Jahreswechsel

Der Bun­des­tag hat am 02.12.2022 das Jah­res­steu­er­ge­setz beschlos­sen. Stimmt auch noch der Bun­des­rat zu, wer­den die Ände­run­gen spä­tes­tens zum Jah­res­wech­sel wirk­sam wer­den. Teil des Pakets ist eine Ände­rung zum Bewer­tungs­ge­setz. Die­se Ände­rung der sog. Sach­wert- und Ertrags­wert­ver­fah­ren zur Immo­bi­li­en­be­wer­tung wird ins­be­son­de­re bei Immo­bi­li­en in länd­li­chen Gegen­den zu einer erheb­li­chen Erhö­hung der Erb­schafts- und Schen­kung­steu­er durch die Hin­ter­tür höhe­rer Immo­bi­li­en­be­wer­tun­gen füh­ren. Waren bis­lang Immo­bi­li­en, die nach einem die­ser bei­den Ver­fah­ren zu bewer­ten waren, regel­mä­ßig 30–50% steu­er­lich unter dem Markt­wert zu bewer­ten, ändert sich dies nun­mehr spä­tes­tens zum Jahreswechsel. 

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Die Vererbung von Krypowährungen und NFTs

Die Ver­mö­gens­nach­fol­ge in den digi­ta­len Nach­lass stellt Rechts­an­wen­der, Gerich­te und das Finanz­amt vor neue Her­aus­for­de­run­gen und dem unbe­darf­ten Erb­las­ser vie­le Fal­len bei der Ver­tei­lung sei­ner Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de. Nach­fol­gen­de Hin­wei­se sind bei der Pla­nung der Ver­mö­gens­nach­fol­ge in den digi­ta­len Nach­lass des­halb unbe­dingt zu beachten.

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Was tun, wenn die Schenkungs-/Erbschaftsteuerfreibeträge nicht ausreichen?

Laut sta­tis­ti­schem Bun­des­amt wur­den im Jahr 2021 ins­ge­samt 11,1 Mil­li­ar­den Euro Erb­schafts- und Schen­kung­steu­er erho­ben und damit 30% mehr als im Vor­jahr. In Zei­ten rekord­ver­däch­ti­ger Immo­bi­li­en­prei­se, nach wie vor hohen Akti­en­kur­sen und einer altern­den Gesell­schaft sind Schen­kungs- und Erb­schaft­steu­er damit end­gül­tig auch beim Durch­schnitts­bür­ger ange­kom­men. Wel­che Mit­tel bestehen zur steu­er­op­ti­mier­ten Vermögensnachfolge?

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