Die meisten Erbengemeinschaften entstehen ohne Mitwirkung oder Einverständnis der Miterben. Entsprechend sind die meisten Erbengemeinschaften auf baldige Auseinandersetzung angelegt. Dies ist auch empfehlenswert um eine unkontrollierte Vergrößerung der Erbengemeinschaft durch Nachversterben von Miterben zu vermeiden. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Steuerfallen bei der Auseinandersetzung drohen und wie Sie diese vermeiden.
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